
Im Paragraphen-Dschungel der Sozialversicherungen verläuft man sich leicht. Wir zeigen dir, wo es lang geht! (Quelle: MUT ZUR PRAXIS)
Ein Praktikum vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung. Es gilt daher als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung und ist grundsätzlich versicherungspflichtig. Es gibt aber Ausnahmen. Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt und die Freiwilligkeit des Praktikums die Versicherungspflicht, dass heißt, es kommt darauf an, ob du das Praktikum während oder außerhalb deines Studiums absolvierst und ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt. Hier gibt es die Infos zu vier möglichen Varianten der Sozialversicherungen während deines Praktikums:
Kranken- und Pflegeversicherung
Wer im Praktikum nichts verdient oder die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung erfüllt, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Zahlt dir der Arbeitgeber ein Entgelt, muss er auch einen Pauschalbeitrag in die Krankenversicherung einzahlen. Zahlt der Arbeitgeber über 400 Euro, dann musst du dich wie ein Arbeitnehmer pflichtversichern. Der Arbeitgeber und du teilt euch die Beiträge je zur Hälfte. Ausnahme: den Sonderbeitrag von 0,9 % zur Krankenversicherung und den Zusatzbeitrag von 0,25 % zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahren, musst du alleine tragen. Bei einem Verdienst bis 800 Euro tritt außerdem die Gleitzonenreglung in Kraft, du zahlst nicht den vollen Beitragsanteil.
Wer bisher familienversichert gewesen ist und im Praktikum nichts oder weniger als 400 Euro im Monat verdient, kann weiterhin familienversichert bleiben. Bei einem höheren Einkommen entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung.
Rentenversicherung
In der Rentenversicherung bist du bis zu einem Verdienst von 400 Euro versicherungsfrei, wobei der Arbeitgeber aber einen Pauschalbeitrag in die Versicherung einzahlen muss. Bekommst du keine Vergütung, entfällt auch der Pauschalbeitrag für den Arbeitgeber. Verdienst du über 400 Euro, bist du als Arbeitnehmer versichert und teilst dir die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Auch hier gilt die sogenannte Gleitzonenregelung, dass heißt, bei einem Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro musst du nicht den vollen Versicherungsbeitrag zahlen.
Arbeitslosenversicherung
Es besteht keine Versicherungspflicht, wenn das Praktikum einer geringfügigen Beschäftigung entspricht. Bei einem Verdienst über 400 Euro bist du als Arbeitnehmer versichert und teilst dir die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Wie bei der Rentenversicherung tritt auch hier gilt die Gleitzonenregelung in Kraft. Wer zwischen 400,01 und 800 Euro verdient, muss nicht den vollen Versicherungsbeitrag zahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung
Während des Studiums bist du entweder in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert oder du bist studentisch pflichtversichert. Deshalb besteht in deinem Praktikum keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Familien- und studentische Krankenversicherung wirkt aber nur solange, wie dein Studentenstatus überwiegt, das heißt du darfst dann nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Wer nachweisen kann, dass er überwiegend abends und/oder an den Wochenenden arbeitet, darf auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In den Semesterferien kann die wöchentliche Arbeitszeit im Praktikum natürlich auch mehr als 20 Stunden betragen, unabhängig davon, ob du monatlich mehr oder weniger als 400 Euro verdienst. Bei einem geringfügigen Einkommen im Praktikum muss der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in die Krankenversicherung einzahlen.
Rentenversicherung
Nur wenn dein Verdienst über 400 Euro liegt, bist du in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Du teilst dir dann mit dem Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.
Arbeitslosenversicherung
Als Studenten bist du in der Arbeitslosenversicherung immer versicherungsfrei.
Kranken- und Pflegeversicherung
Absolvierst du ein Pflichtpraktikum ohne Entgelt, bist du in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, musst aber nur den niedrigeren Beitragssatz für Studierende zahlen. Die Beiträge zahlst du alleine, der Arbeitgeber muss sich nicht beteiligen. Bist du in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert, geht die Familienversicherung der Versicherung als Praktikant vor.
Wer ein Pflichtpraktikum mit Entgelt absolviert ist ebenfalls pflichtversichert, und zwar als Beschäftigte in Berufsausbildung. Verdienst du weniger als 325 Euro monatlich, trägt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge alleine. Wenn du mehr verdienst, teilst du dir mit dem Arbeitgeber die Beitragslast je zur Hälfte. Eine Besonderheit gilt allerdings für den Sonderbeitrag von 0,9 % zur Krankenversicherung und den von 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zur Pflegeversicherung. Diesen Sonderbeitrag musst du alleine zahlen.
Rentenversicherung
Während deines Vorpraktikums bist du immer in der Rentenversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig, das ist auch dann der Fall, wenn du während des Praktikums nichts oder nur wenig verdienst. Für dich gilt die Regelung nicht, nach der bei geringfügiger Beschäftigung (400-Euro-Job) Versicherungsfreiheit eintritt. Trotzdem müssen nicht immer die Versicherungsbeiträge selbst gezahlt werden. Wenn du im Praktikum nicht bezahlt wirst, zahlt allein der Arbeitgeber einen geringen Fixbeitrag in die Versicherung ein. Auch bis zu einem Verdienst von monatlich bis zu 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls den Versicherungsbeitrag). Verdienst du mehr als 325 Euro, trägst du und der Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.
Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung bist du versicherungspflichtig, wiederum als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Verdienst du während des Praktikums nichts, so zahlt der Arbeitgeber allein einen geringen Fixbeitrag in die Versicherung ein und auch bei einem Verdienst bis 325 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge allein. Wer mehr als 325 Euro im Monat verdient, muss die Hälfte des regulären Beitrags zahlen, der Arbeitgeber die andere Hälfte.
Kranken- und Pflegeversicherung
Für die Sozialversicherungspflicht ist immer der Studentenstatus von Bedeutung. Während des Studiums bist du entweder in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert oder studentisch pflichtversichert. Bist du daher im Praktikum nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, sondern bleibst familienversichert oder in der Studentenversicherung. Dabei ist es egal, wie lange das Praktikum dauert, wie viele Stunden du in der Woche arbeitest und wie hoch dein Verdienst ist. Auch der Arbeitgeber profitiert, er muss keine Versicherungsbeiträge zahlen, sicher ein Grund warum viele Unternehmen nur Praktikanten mit Studentenstatus einstellen wollen.
(* Wer während seines Praktikums 400 Euro oder mehr verdient, kann nicht mehr familienversichert sein, hier greift die studentische Pflichtversicherung.)
Rentenversicherung
Auch in der Rentenversicherung bist du versicherungsfrei. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe der Praktikumsvergütung spielen keine Rolle.
Arbeitslosenversicherung
In der Arbeitslosenversicherung bist du ebenso versicherungsfrei, auch hier ist es egal, wie lange das Praktikum dauert und wie viel Geld du verdienst.
Tipp
Die Regelungen zur Sozialversicherungen sind ganz schön knifflig und außerdem gibt es oft kleine Änderungen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich vor Praktikumsantritt bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Ruft einfach die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 an.
Erst sitzt ihr im Hörsaal, später lest ihr Bücher, irgendwann schreibt ihr Prüfungen. Universität bedeutet Theorie. Leider: Arbeitgeber aber wollen praktische Erfahrung. Daher fordert euch die Initiative MUT ZUR PRAXIS auf: Auch wenn das Studium länger dauert – nehmt euch Zeit für Praktika! Damit ihr wisst, was euch im Büro, in der Werkstatt, im Labor erwartet.
Wir helfen euch Mutigen. Besucht dazu einfach unsere Facebook-Seite. Warum? Weil ihr nur hier mit den Menschen in Kontakt kommt, die entscheiden, wer in Zukunft bei Adidas, Audi oder Allianz arbeitet: den Mitarbeitern der Personalabteilung. Nur bei uns erfahrt ihr, auf was es beim Berufseinstieg wirklich ankommt.



An der Uni habe ich ... bei minus 10° C in der Uckermark Bodenprofile gestochen
Ich finde, dass Praxis ... den besten Lerneffekt hat
Als Praktikant durfte ich ... mit einem Traktor fahren, obwohl ich nicht einmal einen PKW-Führerschein besaß
Für meinen Traumberuf habe ich ... meine Heimatstadt Berlin verlassen und bin in den Schwarzwald gezogen
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